An-, Ab- und Ummeldungen zum Stichtag 31. Mai
Wann muss ich tätig werden?


 

Sie müssen nichts unternehmen, wenn Ihr Kind im neuen Kindergarten-/ Schuljahr weiterhin die Musikalische Früherziehung oder den regulären Musikunterricht besucht.

 

Hier sehen Sie im Überblick, wann Sie uns Änderungen mitteilen müssen:

 

Musikalische Früherziehung

Eine Kündigung ist erforderlich, wenn Ihr Kind im Herbst eingeschult wird und deshalb nicht mehr den MFE-Unterricht besucht. Dann füllen Sie bitte unser Abmeldeformular aus.

Bläserklasse
Nimmt Ihr Kind aktuell am Bläserklassenunterricht teil und möchte auch im kommenden Schuljahr den Instrumentenunterricht weiterhin besuchen? Dann ist eine Ummeldung auf eine andere Unterrichtsform nötig, da die Sonderform des 20 minütigen Unterrichts nur für das Jahr der Bläserklasse gilt. Bitte nutzen Sie hier unser An-/Ummeldeformular, hier finden Sie auch die jeweiligen Unterrichtsformen und Unterrichtsdauer.
 

Möchte Ihr Kind den Instrumentenunterricht nicht mehr besuchen, müssen Sie den Unterricht kündigen.

 

Ist eine Anmeldung während des Schuljahres möglich?


 

Eine Anmeldung während des Schuljahres hängt davon ab, ob bei der entsprechenden Lehrkraft noch Plätze frei sind.

Sprechen Sie uns gerne dazu an!

 

Kündigungsfristen
Wann kann ich kündigen?


    • Kündigungsfrist 31. Januar (Vertrag endet zum 28./29. Februar)
    • Kündigungsfrist 31. Mai (Vertrag endet zum 31. August)

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung über unser Abmeldeformular erfolgen muss!

 

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